Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehung zwischen Christine Hoßfed (Hebamme) und der Leistungsempfängerin. Sie werden mit der Zustimmung der AGB zum Bestandteil der Vertragsgrundlage.
Kosten
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen für gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Die Krankenkassen (gesetzl./priv.) übernehmen in jeder Schwangerschaft bis zu 14 Stunden Geburtsvorbereitung und nach der Geburt 10 Stunden Rückbildung, sofern der Kurs spätestens 9 Monate nach Geburt abgeschlossen ist.
Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und sind daher von der Teilnehmerin selbst i.H.v. 15€ zu tragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Privatpatientinnen zahlen die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Die Partnergebühr in den Geburtsvorbereitungskursen beträgt einmalig einen Betrag, der in der Kursbeschreibung und Anmeldebestätigung zu sehen ist. Sie ist im Voraus zu zahlen, weitere Informationen dazu stehen in der Anmeldebestätigung.
Wenn der Kurs als Partnerkurs ausgeschrieben ist, ist die Gebühr unabhängig von den tatsächlich abgeleisteten Stunden des Partners zu zahlen.
Einige Krankenkassen beteiligen sich an den Partnergebühren des Kurses. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse. Für die Einreichung erhalten Sie nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung.
Rücktritt von der Anmeldung
Die Online-Anmeldung ist verbindlich.
Ihr könnt eure Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Email an hallo@hebamme-hossfeld.de) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Die Frist endet spätestens vierzehn Tage vor Kursbeginn. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Liegt die Kursanmeldung bei Rücktritt mehr als 14 Tage zurück, wird bei der Kündigung des Kurses der volle Kursbetrag fällig. Es sei denn, der Kursplatz kann kurzfristig über die Warteliste neu belegt werden. In diesem Fall fällt nur eine Bearbeitungsgebühr von 5€ an.
Im Rahmen dieses Vertrages ist die Teilnahme am gebuchten Kurs geregelt. Sollten außerhalb des Kurses individuelle Fragen und Anliegen an die Hebamme gestellt werden, werden diese nach der Hebammengebührenordnung mit der gesetzlichen Krankenkasse/ Privatversicherten abgerechnet.
Für die individuelle Hebammenbetreung gilt ein Behandlungsvertrag, den wir miteinander schließen. Es wird nach Hebammengebührenordnung abgerechnet. Der Vertrag wird in einem ersten Termin gemeinsam besprochen und mit Ihrer Unterschrift bestätigt.
Auch für Selbstzahlerleistungen gilt ein gesonderter Behandlungsvertrag, in dem die Einzelheiten zur Leistung und Zahlung festgehalten werden.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.